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Freizeitgestaltung und FASD

Für jeden Menschen ist ein Angebot der Freizeitgestaltung positiv und notwendig. So auch für Menschen mit FASD. Nur leider ist dieses Angebot oft nur eingeschränkt vorhanden, wenn überhaupt.

Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention 2009 besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe. D.h. die Betroffenen haben das Recht auf Teilhabe an den Angeboten der Gemeinschaft sowie einer individuellen Förderung. Durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll dieser Anspruch noch gestärkt werden.

Darunter fällt bspw. die Finanzierung einer notwendigen Begleitung bei der Teilnahme an Freizeitaktivitäten…soweit die Theorie…

Siehe auch hier, Seite 28: 

Publikation der Drogenbeauftragten der Bundesregierung