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Das Pflegekassensystem im Bereich FASD-Bereich

Die Pflegekasse

Ist der Hilfsbedarf eines Kindes höher als bei einem gleichaltrigen, gesunden Kind, kann ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt werden. Dies ist bei Kindern mit FASD zumeist der Fall.

Seit dem 01. Januar 2017 besteht ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Mit diesem soll die Pflegebedürftigkeit auch bei Kindern besser erkannt werden. Die Einteilung erfolgt in 5 Pflegegrade.

Pflegegrad

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad sind die nachfolgenden 6 Module von entscheidender Bedeutung:

  1. Mobilität 
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Für jedes dieser Module gibt es bei vorliegender Beeinträchtigung Punkte, die zusammengerechnet den Pflegegrad ergeben.

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), um festzustellen, in wie weit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Diese Prüfung soll bei Kindern durch besonders geschulte GutachterInnen erfolgen.

Die Richtlinien der Pflegebegutachtung können hier nachgelesen werden:

Website des Medizinischen Dienstes Bund

Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI vom 21. Dezember 2023 (siehe 3.2.2 Festlegung der den Besuch durchführenden Person/-en; S. 23)

Beispiel:

Die Realität sieht zumeist anders aus. Ich bin mir sicher, dass die beiden GutachterInnen, die wir bisher erlebten, weder im Bereich Kinder noch in Bezug auf die Diagnose FASD geschult waren. Wesentliche Fragen drehten sich um das selbstständige Anziehen oder das Einsteigen in die Badewanne. Unser Pflegekind kann durchaus in die Badewanne hinein klettern und er kann auch die Duschstange oder den Duschvorhang hochklettern, dafür gab es erst einmal keine Punkte im Bereich der Pflegebedürftigkeit, obwohl eine konstante Beaufsichtigung erforderlich ist. 

Viele Experten wünschen „sich daher einen Wissenszuwachs bei allen beteiligten Akteuren, so auch in der Pflegebegutachtung der MDK“

Beispiel:

Unser Pflegesohn erhielt zunächst die Pflegestufe 0 mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz, welche in der Reform 2017 in den Pflegegrad 2 umgewandelt wurde. Nach einem Antrag auf Höherstufung und einer erneuten Begutachtung wurde der Pflegegrad 3 bewilligt.

Über den monatlichen Erhalt des Pflegegeldes hinaus, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad staffelt, bestehen zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie bspw. die Verhinderungspflege (ein jährliches Budget von 1612.- €), die zusätzlichen Betreuungsleistungen/Entlastungsbeitrag (monatlich 125.- €), die Nutzung von Kurzzeitpflege oder notwendige Umbaumaßnahmen etc. Gelder können hierbei auch kombiniert werden.

Eine Beratung in diesem Bereich ist durchaus sinnvoll.

Siehe auch auf dieser Webpräsenz: 

Unterstützung im Alltag und Krankenkasse