Wir haben nach Jahren der Begleitung zweier Pflegekinder endlich herausgearbeitet, dass die Antragstellung IMMER über die leiblichen Eltern geschehen muss, wenn diese noch die elterliche Sorge innehaben.
Bei Anträgen bzgl. Therapien u.ä. stimme ich dem zu. In meinen Augen sollen die leiblichen Eltern erfahren, was alles zur Förderung ihrer Kinder geschieht.
In unserem Fall ging es jedoch um zusätzliche Schulbücher (notwendig wegen der Beeinträchtigung), ums Schulessen und um einen Schulausflug. Dabei sehe ich keine Notwendigkeit der Einbeziehung der leiblichen Eltern, denn es handelt sich einfach nur um Alltagsgeschehen.
Der uns begleitende Träger war ebenfalls involviert und über den Fakt, dass die leiblichen Eltern die Gelder beantragen müssen, ebensowenig aufgeklärt wie wir.
Nach der Antragstellung von unserer Seite erfolgte einfach keine Bearbeitung der Anträge. Nix, keine Information, keine Ablehnung von Seiten des Amtes, d.h. die Anträge liegen jetzt seit fast 12 Monaten beim Amt ohne jegliche Stellungnahme.
Da zwei Ämter (aufgrund eines Umzugs) Teilzuständigkeiten aufweisen und wir des Wartens müde waren, haben wir den Antrag beim anderen Jugendamt gestellt und innerhalb von einer Woche im persönlichen Kontakt alle notwendigen Informationen erhalten… tja es gibt leider solche und solche Mitarbeitenden.
Es bleibt spannend ob und wann die Gelder bei uns eintreffen.